erfolgreiche Förderung von Unternehmensberatung

Unternehmen, die bereits gegründet sind können eine Förderung über das Programm „Förderung des unternehmerischen Know-Hows“ erhebliche Zuschüsse zu den Kosten für einen Unternehmensberater erhalten. Diese Bezuschussung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Je nach Fall werden bis zu 90 % der Kosten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstattet, somit lohnt sich ein Blick auf die Voraussetzungen.

Förderung für wen?

Grundsätzlich förderfähig sind folgende Unternehmen:

  • Jungunternehmen, die maximal 2 Jahre am Markt sind
  • Bestandsunternehmen, ab dem dritten Jahr nach Gründung
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Die Unternehmen müssen in Deutschland registriert sein (Unternehmenssitz in Deutschland) und der EU-Mittelstandsdefintion für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist.

Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen. Ob dies der Fall ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Förderung für was?

Jungunternehmen und Bestandsunternehmen können Förderungen erhalten für allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder strukturellen Themen. Zur Beseitigung von strukturellen Ungleichheiten können über die genannten Themen hinaus Unternehmen beraten werden die:

  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Für Unternehmen in Schwierigkeiten gibt es eine sogenannte Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich kann eine weitere Folgeberatung zu den oben genannten Themen gefördert werden.

Wie hoch ist eine Förderung?

Die Höhe der maximalen Förderung hängt von dem Bundesland ab wo das Unternehmen seinen Sitz hat und von der Klassifizierung des Unternehmens (Jungunternehmen, Bestandsunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten). In Nordrhein-Westfalen erhalten Bestandsunternehmen 50 % der Beratungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 €, Jungunternehmen ebenfalls 50 % bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 € und Unternehmen in Schwierigkeiten 90 % bis zu einem Höchstbetrag von 2.700 €.

Wie komme ich an die Förderung?

Als erstes müssen Jungunternehmer*innen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch bei einem Regionalpartner der Leitstelle führen. Gerne kannst du von uns eine Liste der Regionalpartner erhalten um dort dieses Gespräch zu führen. Bestandsunternehmen können frei wählen ob sie ein solches Informationsgespräch führen oder sich direkt an einen gelisteten Berater wenden. Wichtig ist jedoch in allen Fällen, dass vor Beratungsbeginn die Fördervoraussetzungen geprüft werden müssen. Hierzu muss das zu beratende Unternehmen einen „Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung“ stellen, erst wenn dieser durch die Leitstelle an das BAFA weitergeleitet wurde, darf mit der Beratung begonnen werden. Durch diesen Prozess erlangst du als Unternehmer*in die Sicherheit, dass die Beratung durch den ausgesuchten Unternehmensberater*in auch gefördert wird.

Es bleibt zu beachten das das zu beratende Unternehmen immer die komplette Beraterrechnung bezahlen muss und erst danach die Förderung erhalten kann. Die Beantragung der Förderung ist jedoch in jedem Fall vor Beratungsbeginn durchzuführen.

Wir als Zahlenwelt Unternehmensberatung sind beim BAFA für die Durchführung dieser Beratungen registriert und können alle offenen Fragen gerne in einem persönlichen Termin klären.